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Ratenkredit ablösen: So rechnen Sie die Umschuldung richtig.

Ein teurer Kredit lässt sich jederzeit durch einen günstigeren ersetzen. Ob das Geld spart, entscheidet nicht der Zinsunterschied allein, sondern die Summe aller noch ausstehenden Raten gegen den neuen Gesamtbetrag plus Entschädigung.

Von der Redaktion konto.cc · Lesedauer 9 Min. · Veröffentlicht 12. Januar 2026 · Aktualisiert 28. Oktober 2026

Wer einen Ratenkredit abbezahlt, ist nicht an ihn gebunden. Das Gesetz erlaubt bei Verbraucherkrediten jederzeit die vorzeitige Rückzahlung, ganz oder in Teilen. Eine Umschuldung bedeutet: Ein neuer Kredit zu besseren Konditionen löst den alten ab. Das lohnt sich vor allem, wenn sich Ihre Bonität seit dem Abschluss verbessert hat, wenn Sie den alten Kredit unter Zeitdruck aufgenommen haben (etwa als Händlerfinanzierung) oder wenn neben dem Ratenkredit noch ein teurer Dispo oder eine Kartenteilzahlung läuft.

Was brauchen Sie für die Wechselrechnung?

Holen Sie sich drei Werte aus dem Vertrag, dem Kontoauszug oder der Banking-App:

  • Aktuelle Restschuld: der Betrag, den Sie heute noch schulden. Den genauen Ablösebetrag zum Stichtag nennt Ihnen die Bank auf Anfrage.
  • Monatsrate und Anzahl der restlichen Raten: daraus ergibt sich, was Sie ohne Umschuldung noch zahlen.
  • Sollzins und Zinsbindung: Ist der Zins fest vereinbart, darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei variablem Zins nicht.

Der häufigste Fehler ist, nur die Zinssätze nebeneinanderzulegen. Entscheidend ist, wie viel Geld insgesamt noch fließt. Ein Kredit, der zu drei Vierteln getilgt ist, verursacht nur noch wenig Zinsen, auch wenn der Satz hoch ist.

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Für Verbraucherkredite mit gebundenem Sollzins regelt § 502 BGB eine feste Obergrenze. Die Bank darf höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags verlangen. Liegt zwischen der vorzeitigen und der ursprünglich vereinbarten Rückzahlung höchstens ein Jahr, sind es höchstens 0,5 %. Zusätzlich gilt eine zweite Grenze: Die Entschädigung darf nie höher sein als die Sollzinsen, die Sie bis zum Laufzeitende noch gezahlt hätten. Bei 15.000 € Restschuld und mehr als einem Jahr Restlaufzeit sind es also maximal 150 €.

Die Entschädigung entfällt ganz, wenn

  • die Rückzahlung aus einer Versicherungsleistung stammt, die den Kredit absichern sollte, etwa einer Restschuldversicherung,
  • der Vertrag keine ausreichenden Angaben zur Laufzeit, zum Kündigungsrecht oder zur Berechnung der Entschädigung enthält,
  • kein fester Sollzins vereinbart ist.

Viele Banken verzichten zudem freiwillig darauf oder erlauben kostenlose Sondertilgungen. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich, bevor Sie die Entschädigung in die Rechnung aufnehmen.

Beispielrechnung: Lohnt sich die Umschuldung?

Die Monatsrate eines Ratenkredits berechnet sich nach der Annuitätenformel: Rate = K × qn × (q − 1) / (qn − 1), wobei K der Kreditbetrag ist, n die Zahl der Monatsraten und q = 1 + Sollzins / 12. Damit lassen sich alter und neuer Kredit sauber vergleichen.

Beispielrechnung (gerundet, angenommene Zinssätze):

Alter Kredit: Restschuld 15.000 €, noch 48 Monatsraten, gebundener Sollzins 8,50 % p. a. (effektiv 8,84 %). Rate 369,72 €. Noch ausstehend: 48 × 369,72 € = 17.746,78 €, davon 2.746,78 € Zinsen.

Neuer Kredit: 15.000 €, 48 Monate, gebundener Sollzins 5,50 % p. a. (effektiv 5,64 %). Rate 348,85 €. Gesamtbetrag 16.744,66 €, davon 1.744,66 € Zinsen.

Vorfälligkeitsentschädigung: 1 % von 15.000 € = 150 €, aus eigenen Mitteln gezahlt.

Ersparnis: 17.746,78 € − 16.744,66 € − 150 € = 852,12 € über vier Jahre.

Wird die Entschädigung mitfinanziert, steigt der neue Kreditbetrag auf 15.150 €. Die Rate liegt dann bei 352,34 €, der Gesamtbetrag bei 16.912,11 €, die Ersparnis bei 834,67 €. Sie können die Ersparnis auch anders nutzen: Behalten Sie die alte Rate von 369,72 € bei, ist der neue Kredit über 15.150 € schon nach gut 45 statt 48 Monaten getilgt.

Als grobe Orientierung gilt: Je größer die Restschuld, je länger die Restlaufzeit und je größer die Zinsdifferenz, desto eher rechnet es sich. Bei einer Restschuld von wenigen tausend Euro und einem Jahr Restlaufzeit bleibt nach Entschädigung und Aufwand oft kaum etwas übrig.

Teilablösung: Sondertilgung statt neuer Kredit

Haben Sie Erspartes, das Sie nicht als Notgroschen brauchen, ist eine Sondertilgung oft der einfachere Weg. Sie zahlen einen Teil vorzeitig zurück, die Laufzeit verkürzt sich, und Sie brauchen keinen neuen Vertrag.

Beispielrechnung (gerundet): 10.000 € über 60 Monate zu 5,50 % Sollzins, Rate 191,01 €. Nach zwölf Raten beträgt die Restschuld 8.213,27 €, die verbleibenden Zinsen liegen bei 955,29 €. Eine Sondertilgung von 2.000 € senkt die restlichen Zinsen auf 530,54 €, der Kredit endet zwölf Monate früher. Abzüglich einer maximalen Entschädigung von 20 € (1 % von 2.000 €) bleiben rund 405 € Ersparnis.

Lassen Sie aber genug Geld auf dem Tagesgeldkonto, um drei Monatsausgaben abzudecken. Wer alles in die Tilgung steckt und dann eine Reparatur über den Dispo bezahlt, hat wenig gewonnen.

Wie läuft die Ablösung ab, ohne doppelt zu zahlen?

  1. Konditionen anfragen. Stellen Sie bei mehreren Banken eine Konditionenanfrage über die Restschuld. Sie ist für andere Banken unsichtbar und wirkt sich nicht auf Ihren Score aus.
  2. Verwendungszweck „Umschuldung“ angeben. Viele Banken bieten dafür eigene Konditionen und überweisen den Ablösebetrag direkt an die alte Bank. Dann läuft kein Geld über Ihr Konto.
  3. Ablösebetrag bestätigen lassen. Die alte Bank nennt Ihnen schriftlich den genauen Betrag zum Stichtag inklusive Zinsen bis zu diesem Tag und Entschädigung.
  4. Erst nach Zusage handeln. Teilen Sie der alten Bank die vorzeitige Rückzahlung erst mit, wenn der neue Kredit verbindlich zugesagt ist. Sonst stehen Sie ohne Anschlussfinanzierung da.
  5. Lastschriften prüfen. Kontrollieren Sie im Übergangsmonat, dass die alte Bank keine weitere Rate mehr einzieht und die neue erst zum vereinbarten Termin startet.
  6. Erledigung kontrollieren. Lassen Sie sich die vollständige Rückzahlung bestätigen. Einige Wochen später sollte der alte Kredit in Ihrer Schufa-Datenkopie als erledigt erscheinen.

Beachten Sie: Auch den neuen Kredit können Sie 14 Tage lang widerrufen. Der Widerruf hilft aber wenig, wenn der alte Kredit bereits abgelöst ist, denn dann müssten Sie den neuen Betrag innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen.

Mehrere Schulden zu einer Rate bündeln

Den größten Effekt hat eine Umschuldung oft nicht beim Ratenkredit selbst, sondern beim Drumherum. Ein dauerhaft genutzter Dispo und eine Kreditkarte mit Teilzahlung sind in der Regel deutlich teurer als ein Ratenkredit. Fassen Sie alles in einem Kredit zusammen, sinken die Zinskosten und Sie haben eine Rate statt mehrerer.

Der Haken: Der Dispo bleibt nach der Ablösung als Rahmen bestehen. Lassen Sie ihn senken oder streichen und stellen Sie die Karte auf vollständige Rückzahlung. Wie teuer das Dauer-Minus ist, zeigt der Ratgeber Dispokredit, die Teilzahlungsfalle der Karte erklärt Kreditkarte oder Debitkarte.

Wann sich eine Umschuldung nicht lohnt

  • Kurze Restlaufzeit, kleine Restschuld: Die ausstehenden Zinsen sind gering, Entschädigung und Aufwand gleichen die Ersparnis aus.
  • Null-Prozent- oder Händlerfinanzierung: Wenn der alte Kredit schon nichts kostet, gibt es nichts zu sparen.
  • Schlechtere Bonität als beim Abschluss: Mit neuen Schufa-Einträgen oder geringerem Einkommen bekommen Sie eventuell keinen besseren Zins.
  • Neue Restschuldversicherung: Wird die Umschuldung nur mit einer mitfinanzierten Versicherung günstig, rechnen Sie die Prämie samt Zinsen ein. Häufig ist der Vorteil dann weg.
  • Längere Laufzeit als Ziel: Wer nur die Rate senken will und dafür die Laufzeit streckt, zahlt am Ende oft mehr Zinsen, auch bei niedrigerem Satz.

Fazit

Rechnen Sie in Euro, nicht in Prozent: ausstehende Raten des alten Kredits gegen den Gesamtbetrag des neuen plus Vorfälligkeitsentschädigung. Die Entschädigung ist mit 1 % beziehungsweise 0,5 % gedeckelt und selten das Hindernis. Lösen Sie den alten Kredit erst ab, wenn der neue zugesagt ist, und streichen Sie danach den Dispo. Aktuelle Effektivzinsen zeigt unser Kreditvergleich.

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Häufige Fragen zum Thema

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei einem Ratenkredit? +

Höchstens 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags. Liegt zwischen vorzeitiger und vereinbarter Rückzahlung nicht mehr als ein Jahr, sind es höchstens 0,5 %. Zusätzlich darf die Entschädigung nie höher sein als die Sollzinsen, die bis zum Laufzeitende noch angefallen wären (§ 502 BGB). Bei variablem Zins entfällt sie ganz.

Muss ich den alten Kredit kündigen? +

Bei einem Verbraucherkredit brauchen Sie keine Kündigung im klassischen Sinn. Sie haben das Recht, jederzeit vorzeitig zurückzuzahlen (§ 500 Abs. 2 BGB). Sie teilen der Bank mit, zu welchem Termin Sie ablösen, und lassen sich den genauen Ablösebetrag inklusive Entschädigung schriftlich bestätigen.

Lohnt sich eine Umschuldung bei kurzer Restlaufzeit? +

Selten. Bei wenigen verbleibenden Monaten sind die ausstehenden Zinsen klein, weil der Großteil schon getilgt ist. Die Entschädigung und der Aufwand fressen die Ersparnis dann schnell auf. Rechnen Sie immer mit den konkreten Zahlen: ausstehende Raten alt gegen Gesamtbetrag neu plus Entschädigung.

Verschlechtert eine Umschuldung meine Schufa? +

Kurzfristig steht ein zusätzlicher Kredit im Datensatz, bis die alte Bank die Erledigung meldet. Dauerhaft schadet eine ordentlich abgewickelte Umschuldung nicht. Stellen Sie aber nicht wahllos viele Kreditanträge, sondern zuerst Konditionenanfragen, die nicht in den Score einfließen.

Kann ich mehrere Kredite und den Dispo zu einem zusammenfassen? +

Ja, das ist oft der größte Hebel, weil Dispo und Kartenteilzahlung meist die teuersten Posten sind. Wichtig ist, den Dispo danach zu senken oder zu streichen, sonst entsteht das Minus erneut und der neue Kredit läuft zusätzlich.

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