Abgeltungssteuer

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Die Abgeltungssteuer: Ein Auslaufmodell?

Seit Januar 2009 gibt es in Deutschland eine neue Steuer. Sie nennt sich Abgeltungssteuer- was ist das? Die Kapitalertragssteuer wurde von der Abgeltungsteuer für Kapitaleinkünfte abgelöst.

Jeder fragt sich, wenn er hört Abgeltungssteuer-was ist das? Sie wird erhoben auf die Zinsen, die Dividenden, die Fondsausschüttungen oder auch Kurs- und Währungsgewinne werden seitdem mit 25 Prozent versteuert, aber natürlich zuzüglich des Solidaritätszuschlags und eventuell Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer muss man aber nur dann bezahlen, wenn man den Sparerpauschbetrag von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Eheleute überschreitet. Das ist ein relativ hoher Freibetrag, den natürlich nicht alle Bundesbürger überschreiten.

Bei der Abgeltungsteuer gilt das Veranlagungswahlrecht. Das heisst, wenn ein Steuerzahler, dessen persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, sich sicher für die neue Besteuerung entscheidet. Wenn der Steuersatz des Steuerpflichtigen aber unter 25 Prozent liegt, kann er auch das alte Besteuerungsverfahren auswählen, welches sich an dem individuellen Steuersatz orientiert. Das Geld, welches er dann das Jahr über zu viel bezahlt hat, kann er sich dann im Folgejahr durch die normale Steuererklärung wieder zurück holen.

Wie wird die Abgeltungssteuer erhoben?

Eine Erklärung Abgeltungssteuer müssen die Banken, Versicherungen oder sonstigen Anlageinstitute für die Kunden ausfüllen und dem Kunden zukommen lassen. Das Finanzamt erhält die Erklärung Abgeltungssteuer ebenfalls. Die Finanzinstitute führen fast alle die Abgeltungssteuer, wie in der Erklärung Abgeltungssteuer aufgeführt direkt an das Finanzamt ab. Das heisst, dass man sich nicht um das Abführen der Steuer kümmern muss.

Einige wenige überlassen das Abführen der Steuern allerdings den Kunden. Diese müssen das dann in der Steuererklärung als Einkünfte angeben und haben so das Geld länger zu ihrer Verfügung. Natürlich erwartet einen dann eventuell beim Steuerbescheid eine böse Überraschung, wenn man viel nachbezahlen muss. Um das zu vermeiden kann man sein Geldinstitut mit der Abführung der Abgeltungssteuer beauftragen. Manche Institute machen das auch automatisch, ohne dass man danach gefragt wird.

Bei Auslandsfonds wird die Sache dann kompliziert, wenn man sie verkaufen möchte. Denn man muss dann nachweisen, dass man bereits Steuern dafür entrichtet hat. Ansonsten wird man doppelt besteuert.

Sonderregelungen für die Abgeltungssteuer

Wer eine Erklärung für die Abgeltungssteuer sucht, der wird sicher sein Bankinstitut oder seinen Steuerberater kontaktieren. Aber man kann natürlich auch Fragen beim Finanzamt stellen. Denn es gibt für die Abgeltungssteuer Übergangsregelungen und Sonderregelungen, über die man sich informieren muss.

Beispielsweise sind die Rürup-Rente, die Riester-Fondssparpläne und auch die betrieblichen Vorsorge bleiben ausgenommen von der Abgeltungsteuer. Von der Abgeltungsteuer ausgenommen bleiben auch die private Rentenversicherung und die kapitalbildenden Lebensversicherungen, wenn die Verträge dafür vor dem 1.Januar 2005 unterschrieben worden sind und man die Versicherung mindestens 12 Jahre behält.
Für Zertifikate bestehen auch Sonderregelungen. Hat man die Zertifikate vor dem 15.März 2007 gekauft, kann man diese nach einem Jahr verkaufen und der Spekulationsgewinn bleibt steuerfrei.

Alle Wertpapiere, Aktien oder gleichwertiges, welche man nach dem 1.Januar.2009 gekauft hat und noch kauft fallen unter die Abgeltungsteuer, egal wie lange man sie behält. Das heisst, wer jetzt keine Abgeltungsteuer bezahlen möchte, der muss sich für andere Alternativen als Wertpapiere entscheiden, um dem zu entgehen.

Ist die Abgeltungssteuer ein Auslaufmodell?

In der politischen Landschaft herrscht Konsens darüber, dass die Abgeltungssteuer als pauschale Abgabe auf Kapitalerträge abzuschaffen ist. Die Einführung derer sei ohnehin nur provisorisch erfolgt. In diesem Falle würden Erträge aus Wertpapierverkäufen oder Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz abgerechnet werden. Im Falle einer Anhebung der Steuerfreibeträge wäre dies jedoch nicht zwingend schlecht für Anleger.

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