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Depotwechsel

Depotwechsel: Aktiendepot kostenlos wechseln

Inhaber von Wertpapieren übergeben die Verwaltung ihres Vermögens einer Bank ihres Vertrauens. Dieser Bank obliegt die gesamte wertpapiertechnische Organisation, die mit dem Besitz von Aktien und / oder Rentenpapieren verbunden ist. Aus den verschiedensten Gründen kann die Notwendigkeit entstehen, daß der Wertpapierkunde einen Depotwechsel vornimmt.

Bei einem solchen Depotwechsel sind einige wichtige Dinge zu beachten. Will der Wertpapierinhaber sein Aktiendepot wechseln, ist es überhaupt nicht notwenig, daß die Wertpapiere verkauft werden und bei der neuen Bank wieder neu zu kaufen, um s den Depotanbieter wechseln zu können. Diese Vorgehensweise bei einem Depotwechsel würde in keinem Fall von Vorteil sein und ist auch überhaupt nicht notwendig.

Aktiendepot wechseln: Das sollte man beachten

In der heutigen Zeit werden die Aktien und Rentenpapiere nicht mehr in effektiven Stücken aus dem Tresor des derzeitigen Depotanbieters in den Tresor des neuen Depotanbieters wechseln. Bei einem Aktiendepot wechseln einzig und allein Buchungswerte von der das Depot führenden Bank zum neu gewählten Institut.

Eine Schwierigkeit ergibt sich beim Depotwechsel durch die Tatsache, daß ein solcher Transfer von Wertpapieren nicht so schnell durchzuführen ist, wie eine Geldtransaktion. Die Aktien, die das Aktiendepot wechseln, selbst wenn es z. B. wegen einer Erbschaft aus dem Depot des Erblassers innerhalb der selben Bank in ein anderes Aktiendepot wechseln soll, gibt es einige buchungstechnische Phasen, in denen ein Verkauf des Bestandes schwierig wird durch den Transit-Zustand, in dem sich das Depot während des Depotwechsels befindet. Mit noch längeren Fristen ist dann zu rechnen, wenn die Depotanbieter wechseln.

Gebühren beim Depotwechsel?

Ein weiterer Punkt, der bei einem Depotwechsel zu berücksichtigen ist, ist die Tatsache, daß eigentlich nichts umsonst ist im Leben. Viele Kunden, die ihr Aktiendepot wechseln möchten, werden mit der Tatsache konfrontiert, daß die Bank Gebühren für diese Transaktion berechnen will. Zu diesem Thema gibt es allerdings bereits Gerichtsurteile.

Auch Teile des Aktiendepots wechseln frei von Gebühren in ein anderes Depot! So hat es der Gesetzgeber entschieden. Die Banken dürfen, selbst wenn sie bei der Depot-Kontoeröffnung eine solche Klausel eingeführt haben, keine Gebühren für einen Depotwechsel berechnen. Auch sogenannte Strafgelder sind nicht zulässig.

Es handelt sich hier ja schließlich um eine Kontoauflösung. Auch bei der Eröffnung des neuen Depots darf bei einem Wechsel des Aktiendepots oder auch gemischten Depots keine Kontoeröffnungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Allerdings ist es der Bank, von der das Depot abgezogen wird, erlaubt, Spesen und Gebühren von fremden Stellen weiter zu geben an den Kunden, der den Depotwechsel wünscht.

Steuerliches zum Depotwechsel

Die Handhabung der Steuern bei einem Depotwechsel ist ebenfalls genau zu beachten. Es besteht keine Gefahr, daß im Rahmen der Abgeltungssteuer evtl. entstandene Freibeträge bei einem Depotwechsel verfallen könnten. Beim Depotwechsel teilt die bisherige Bank der neuen Depotbank sämtliche Daten über die im Depot befindlichen Wertpapiere mit. Also auch den Kauftag und den Kaufkurs.

Damit ist die wichtige Frage schon geklärt, ob die bereits gehaltene Besitzdauer verloren geht, bei einem Depotwechsel. Die bisherige Besitzdauer wird der neuen Bank mitgeteilt. Bei einer bereits voll eingehalten Haltefrist fällt keine Abgeltungssteuer an, wenn Aktien mit Gewinn wieder an der Börse verkauft werden.

Auch interessant ist es, zu einem Depot zu wechseln, dass hohe Verzinsungen auf das nicht in Aktien investierte Vermögen bietet. Viele Anbieter bieten hier Verzinsungen, die nahe an eine Tagesgeldkonto-Verzinsung heranreicht.