Ein Wertpapierdepot ist kein Vertrag mit Laufzeit. Sie können es jederzeit kündigen und die Bestände zu einem anderen Anbieter übertragen lassen. Da Aktien, ETFs und Fonds Ihr Eigentum sind, geht beim Übertrag nichts verloren, nicht einmal die steuerlich wichtigen Anschaffungsdaten. Trotzdem lohnt es sich, die Reihenfolge einzuhalten, damit Sparpläne, Verlusttöpfe und Freistellungsaufträge nicht auf der Strecke bleiben.
Wann sich ein Depotwechsel lohnt
Die Kostenunterschiede zwischen Brokern sind groß. Eine Order über 2.000 € kostet bei einer Filialbank schnell 20 bis 30 €, bei einem Neobroker 1 € oder nichts. Bei Sparplänen reicht die Spanne von 0 € bis 1,5 % der Rate. Wer zehn Orders im Jahr platziert und zwei Sparpläne bespart, spart durch einen Wechsel oft 200 bis 400 € jährlich. Weitere Gründe sind Depotgebühren, die manche Banken bei Inaktivität verlangen, ein beschränktes Angebot an sparplanfähigen ETFs oder fehlende Handelsplätze.
Nicht jeder Wechsel rechnet sich. Wer nur einen Sparplan bespart und sonst nichts handelt, zahlt bei vielen Direktbanken ohnehin nichts. Prüfen Sie zuerst Ihre tatsächlichen Jahreskosten über die Abrechnungen und vergleichen Sie sie mit den Konditionen im Depot-Vergleich.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Neues Depot eröffnen. Identifizierung per Video-Ident, Zugangsdaten abwarten. Das neue Depot muss aktiv sein, bevor Sie den Übertrag beauftragen.
- Übertragsauftrag beim neuen Broker stellen. Fast alle Anbieter haben dafür ein Online-Formular. Sie geben die Depotnummer beim alten Broker an und wählen Komplett- oder Teilübertrag. Der neue Broker holt die Bestände dann selbst ab.
- Sparpläne beim alten Broker stoppen und beim neuen anlegen. Die Ausführungstermine so legen, dass keine Lücke und keine Doppelung entsteht.
- Verrechnungskonto leer räumen. Guthaben auf das Girokonto überweisen, offene Orders löschen. Positionen in Übertragung sind gesperrt.
- Übertrag abwarten. Zwei bis vier Wochen sind normal. Prüfen Sie im neuen Depot, ob Stückzahlen und Anschaffungsdaten stimmen.
- Altes Depot kündigen, Freistellungsauftrag dort löschen und beim neuen Broker neu einrichten.
Anschaffungsdaten: Das wichtigste Detail
Mit den Wertpapieren überträgt der alte Broker auch die Anschaffungsdaten, also Kaufdatum und Kaufkurs jeder Position. Sie sind entscheidend, weil der neue Broker beim späteren Verkauf daraus den steuerpflichtigen Gewinn berechnet. Fehlen die Daten, muss der neue Broker eine Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % des Verkaufserlöses ansetzen. Das ist meist deutlich zu viel und lässt sich nur über die Steuererklärung mit Kaufbelegen korrigieren.
Innerhalb Deutschlands läuft die Übermittlung automatisch über das Verfahren der Depotbanken. Bei Überträgen aus dem Ausland oder von Brokern ohne deutsche Steuerabwicklung sollten Sie die Kaufabrechnungen vorher herunterladen und aufbewahren. Prüfen Sie nach dem Übertrag jede Position: Steht beim Einstandskurs ein plausibler Wert, ist alles richtig gelaufen.
Verlustverrechnungstopf und Freistellungsauftrag
Jeder deutsche Broker führt für Sie zwei Verlusttöpfe: einen für Aktienverluste, die nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen, und einen allgemeinen Topf für alles andere. Beim Komplettübertrag mit Schließung des alten Depots wandern die Töpfe zum neuen Broker, sofern der Inhaber identisch ist. Bei einem Teilübertrag bleiben sie zurück.
Wer die Verluste nicht verlieren will, beantragt beim alten Broker bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung. Damit lassen sich die Verluste in der Steuererklärung mit Gewinnen bei anderen Brokern verrechnen. Der Freistellungsauftrag wird nie übertragen. Löschen Sie ihn beim alten Anbieter und stellen Sie ihn beim neuen, sonst führt dieser Steuer ab dem ersten Euro ab.
Typische Stolperfallen
| Problem | Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| Position lässt sich nicht übertragen | Der neue Broker führt das Papier nicht, oft bei exotischen Fonds oder Bruchstücken | Position beim alten Broker verkaufen oder dort belassen |
| Bruchstücke von ETF-Anteilen | Viele Broker übertragen nur ganze Stücke | Bruchstücke werden verkauft, Erlös wird überwiesen |
| Wochenlange Sperre | Ausländische Lagerstelle oder fehlende Rückmeldung | Beim neuen Broker nachfragen, er ist der Auftraggeber |
| Steuer beim Verkauf zu hoch | Anschaffungsdaten fehlen, Ersatzbemessung 30 % | Kaufbelege in der Steuererklärung nachreichen |
| Sparplan doppelt ausgeführt | Alter Sparplan lief weiter | Vor dem Übertrag alle Sparpläne beim alten Broker beenden |
| Depotgebühr beim alten Broker | Depot nicht gekündigt, nur geleert | Schriftlich kündigen, Bestätigung aufheben |
Übertrag auf eine andere Person
Ein Übertrag auf das Depot des Partners oder der Kinder ist steuerlich eine Schenkung oder ein Verkauf. Der alte Broker meldet den Vorgang an das Finanzamt, wenn Sie ihn als unentgeltlich kennzeichnen. Ohne diese Angabe gilt der Übertrag als Veräußerung, und der Broker rechnet Abgeltungsteuer auf den Kursgewinn ab. Die Anschaffungsdaten gehen bei einer Schenkung auf den Beschenkten über, er übernimmt also die stillen Reserven. Bei größeren Beträgen lohnt der Blick auf die Schenkungsteuerfreibeträge.
Fazit
Der Depotwechsel ist kostenlos, dauert wenige Wochen und erhält alle steuerlich wichtigen Daten, wenn Sie komplett übertragen und das alte Depot schließen. Drei Dinge erledigen Sie selbst: Sparpläne neu anlegen, Freistellungsauftrag umziehen, Verlustbescheinigung beantragen, falls nur ein Teil wechselt. Welche Broker für Ihr Handelsverhalten am günstigsten sind, zeigt der Depot-Vergleich mit tagesaktuellen Konditionen.