Anzeige Extra Karte: Mastercard ohne Jahresgebühr mit 50–4.000 € Rahmen – jetzt ansehen →
konto.cc
Magazin · Girokonto

Gemeinschaftskonto: Oder-Konto, Und-Konto und was Paare wissen sollten.

Miete, Strom, Einkäufe: Ein gemeinsames Konto macht die Haushaltskasse übersichtlich. Entscheidend ist die Kontoform, und bei größeren Beträgen lohnt ein Blick auf die Schenkungsteuer.

Von der Redaktion konto.cc · Lesedauer 7 Min. · Veröffentlicht 12. Oktober 2026

Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto mit zwei oder mehr Inhabern. Alle sind gleichberechtigt, alle haften. Für Paare und Wohngemeinschaften ist es der einfachste Weg, gemeinsame Kosten zu bündeln, ohne ständig Geld hin und her zu überweisen. Die Banken bieten es als Variante ihres normalen Girokontos an, oft zu denselben Konditionen. Die wichtigste Entscheidung treffen Sie bei der Eröffnung: Oder-Konto oder Und-Konto.

Oder-Konto: Jeder verfügt allein

Beim Oder-Konto kann jeder Inhaber ohne Zustimmung des anderen überweisen, Geld abheben, Daueraufträge einrichten und den Dispo nutzen. Das ist die Form, die praktisch alle Banken für Paare anbieten, weil sie im Alltag funktioniert: Jeder hat eine eigene Karte und eigene Zugangsdaten, niemand muss den anderen fragen.

Die Kehrseite ist das Vertrauen. Ein Inhaber könnte das gesamte Guthaben abräumen oder den Dispo ausreizen, und die Bank darf das nicht verhindern. Im Innenverhältnis hat der andere dann zwar einen Ausgleichsanspruch, muss ihn aber notfalls einklagen. Bei einer Trennung sollte deshalb der erste Schritt sein, das Konto in ein Und-Konto umzuwandeln oder gemeinsam aufzulösen.

Und-Konto: Nur gemeinsam

Beim Und-Konto müssen alle Inhaber jeder Verfügung zustimmen. Jede Überweisung braucht zwei Freigaben, eine Karte gibt es meist nicht. Für den täglichen Zahlungsverkehr ist das unpraktisch. Sinnvoll ist das Und-Konto für Erbengemeinschaften, Vereine, Bauvorhaben mit mehreren Beteiligten oder als Sicherungskonto während einer Trennung. Viele Direktbanken bieten es gar nicht an, Filialbanken schon.

MerkmalOder-KontoUnd-Konto
Verfügungjeder Inhaber alleinnur alle gemeinsam
Karteneine je Inhabermeist keine
Online-Bankingeigener Zugang je InhaberFreigabe durch alle nötig
Haftung für Minusgesamtschuldnerischgesamtschuldnerisch
Bei Tod eines Inhabersüberlebender Inhaber verfügt weiternur zusammen mit den Erben
Angebotfast alle Bankenvor allem Filialbanken
Typischer EinsatzPaare, WG-HaushaltskasseErbengemeinschaft, Verein, Sicherung

Drei bewährte Modelle für Paare

  1. Drei-Konten-Modell. Jeder behält sein eigenes Girokonto, dazu kommt ein gemeinsames Oder-Konto für Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Einkäufe. Beide überweisen monatlich per Dauerauftrag einen festen Betrag darauf. Vorteil: finanzielle Eigenständigkeit bleibt erhalten, Streit über Einzelausgaben entfällt.
  2. Prozent-Modell. Wie das Drei-Konten-Modell, aber der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Wer 60 % des gemeinsamen Nettoeinkommens verdient, zahlt 60 % der gemeinsamen Kosten ein. Das gilt vielen als fairer, wenn die Gehälter weit auseinanderliegen.
  3. Ein-Konto-Modell. Beide Gehälter gehen auf das Gemeinschaftskonto, alle Ausgaben laufen darüber. Einfach, aber ohne Privatsphäre bei Ausgaben, und bei einer Trennung ist die Entflechtung aufwendig.

Haftung und Dispo

Beim Gemeinschaftskonto haften alle Inhaber als Gesamtschuldner. Die Bank darf ein Minus in voller Höhe von jedem verlangen, unabhängig davon, wer es verursacht hat. Das betrifft auch den Dispo, den die Bank nach dem Gehaltseingang einräumt. Wer das Risiko begrenzen will, lässt den Dispo auf dem Gemeinschaftskonto auf null setzen oder bewusst niedrig halten. Der Zahlungsverkehr funktioniert dann nur mit Guthaben, was bei einer Haushaltskasse meist genügt.

Schenkungsteuer: Wann das Finanzamt hinschaut

Zahlt ein Partner deutlich mehr auf das Gemeinschaftskonto ein, als er verbraucht, kann das Finanzamt die Hälfte des Überschusses als Schenkung an den anderen werten, weil beiden das Guthaben je zur Hälfte zusteht. Bei normalen Haushaltskassen spielt das keine Rolle. Relevant wird es bei großen Beträgen, etwa wenn ein Erbe, eine Abfindung oder ein Immobilienerlös auf das gemeinsame Konto fließt.

Die Freibeträge gelten je Schenker und Beschenktem für zehn Jahre: 500.000 € zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, aber nur 20.000 € zwischen unverheirateten Partnern. Gerade unverheiratete Paare sollten große Einmalzahlungen deshalb auf einem Einzelkonto belassen oder vorher schriftlich festhalten, wem das Geld gehört. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung.

Eröffnung und Wechsel

Die Eröffnung läuft wie bei jedem Girokonto online, nur dass sich beide Inhaber identifizieren müssen, meist nacheinander per Video-Ident. Beide erhalten eigene Zugangsdaten und Karten. Achten Sie bei der Auswahl auf dieselben Kriterien wie beim Einzelkonto: Kontoführungsgebühr und ihre Bedingungen, Kosten der Karten, Dispozins und Auslandsentgelte. Manche Banken verlangen für ein kostenloses Konto einen Mindestgeldeingang, der beim Drei-Konten-Modell durch die Daueraufträge beider Partner erreicht werden kann. Welche Banken Gemeinschaftskonten anbieten und was sie kosten, zeigt der Girokonto-Vergleich.

Fazit

Für Paare und WGs ist das Oder-Konto als gemeinsame Haushaltskasse neben zwei Einzelkonten die praktischste Lösung. Das Und-Konto bleibt Sonderfällen vorbehalten. Begrenzen Sie den Dispo, regeln Sie die Einzahlungen schriftlich und behalten Sie bei großen Beträgen die Schenkungsteuer im Blick. Dann bleibt das Gemeinschaftskonto das, was es sein soll: eine Vereinfachung.

Häufige Fragen zum Thema

Können Unverheiratete ein Gemeinschaftskonto eröffnen? +

Ja. Banken eröffnen Gemeinschaftskonten für Ehepaare, eingetragene Partnerschaften, unverheiratete Paare, Wohngemeinschaften und auch für Geschäftspartner. Alle Inhaber müssen sich identifizieren und den Vertrag unterschreiben, die Schufa wird in der Regel für jeden geprüft.

Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto bei einer Trennung? +

Beim Oder-Konto kann jeder Inhaber weiterhin über das gesamte Guthaben verfügen, auch nach der Trennung. Deshalb sollten Sie das Konto sofort in ein Und-Konto umwandeln lassen oder den Dispo sperren. Die Auflösung selbst geht nur gemeinsam. Im Innenverhältnis steht jedem die Hälfte zu, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Haften beide für ein Minus auf dem Konto? +

Ja, beim Gemeinschaftskonto haften alle Inhaber gesamtschuldnerisch. Die Bank kann den gesamten Minusbetrag von jedem Inhaber verlangen, unabhängig davon, wer das Geld ausgegeben hat. Das gilt auch nach einer Trennung, solange das Konto besteht.

Zählt die Einlagensicherung beim Gemeinschaftskonto doppelt? +

Ja. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt pro Person und Bank, bei zwei Inhabern sind auf einem Gemeinschaftskonto also 200.000 € geschützt.

Was passiert beim Tod eines Kontoinhabers? +

Beim Oder-Konto kann der überlebende Inhaber weiter verfügen, die Erben treten in die Rechte des Verstorbenen ein. Beim Und-Konto können Verfügungen nur noch gemeinsam mit den Erben erfolgen, was im Alltag schnell zum Problem wird. Für Paare ist das ein Argument für das Oder-Konto.

Live-Vergleich

Gemeinschaftskonto-Vergleich

Konditionen-Update tagesaktuell

Rechner bereitgestellt von financeads.net. Bei Vermittlung über den Rechner erhalten wir eine Provision.

Zum Vergleich

Girokonto-Vergleich im Vergleich

Alle Anbieter mit tagesaktuellen Konditionen, redaktioneller Einordnung und klarer Kennzeichnung der Partnerangebote.

Girokonto-Vergleich ansehen →

← Alle Artikel im Magazin