Viele Menschen bleiben jahrelang bei einem Girokonto, das Monat für Monat Gebühren kostet, obwohl Direktbanken vergleichbare Leistungen kostenlos anbieten. Der häufigste Grund ist nicht die Bank, sondern die Sorge vor dem Aufwand: Wer informiert den Arbeitgeber, was passiert mit den Daueraufträgen, platzt eine Lastschrift? Seit dem Zahlungskontengesetz von 2016 ist genau dieser Teil geregelt. Die Banken müssen beim Wechsel zusammenarbeiten, die wichtigsten Schritte laufen nach festen Fristen.
Was die gesetzliche Kontowechselhilfe leistet
Die Kontowechselhilfe nach den §§ 20 bis 26 des Zahlungskontengesetzes gilt für alle Zahlungskonten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland. Sie erteilen der neuen Bank eine Ermächtigung, meist über ein Online-Formular im Kontoeröffnungsprozess. Damit setzen Sie einen festen Ablauf in Gang:
- Tag 0: Die neue Bank fordert innerhalb von zwei Geschäftstagen bei der alten Bank die Daten an.
- Bis Tag 5: Die alte Bank übermittelt eine Liste aller bestehenden Daueraufträge, Lastschriftmandate und der Zahlungseingänge und -ausgänge der letzten 13 Monate. Auf Wunsch stellt sie Daueraufträge ein und sperrt Lastschriften zum gewünschten Termin.
- Bis Tag 10: Die neue Bank richtet die Daueraufträge ein und informiert die Zahlungspartner (Arbeitgeber, Versicherungen, Vermieter, Energieversorger) über die neue Kontoverbindung, sofern Sie das wünschen.
- Zum Stichtag: Ein verbleibendes Guthaben wird auf das neue Konto überwiesen, das alte Konto wird geschlossen, falls Sie das beauftragt haben.
Verletzen die Banken diese Pflichten und entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, etwa eine Mahngebühr wegen einer geplatzten Lastschrift, haften beide Banken gemeinsam. Das ist der eigentliche Wert des Verfahrens: Sie tragen das Risiko eines Fehlers nicht allein.
Was Sie trotzdem selbst erledigen müssen
Die Kontowechselhilfe erfasst nur, was in den letzten 13 Monaten über das alte Konto gelaufen ist. Alles, was seltener abgebucht wird oder gar nicht über Lastschrift läuft, bleibt an Ihnen hängen:
- Kartenzahlungen und Online-Dienste: Bei Händlern, Streaming-Diensten oder App-Stores ist oft eine Debit- oder Kreditkarte hinterlegt, keine Lastschrift. Diese Daten tauschen Sie direkt im jeweiligen Kundenkonto aus.
- Seltene Buchungen: Kfz-Steuer, Jahresbeiträge von Vereinen, Nebenkostenabrechnungen oder Rundfunkbeitrag im Jahresrhythmus können außerhalb des 13-Monats-Fensters liegen.
- Behörden und Ämter: Finanzamt (Erstattungen), Familienkasse (Kindergeld), Rentenversicherung und Krankenkasse informieren Sie am besten selbst, auch wenn die Bank ein Schreiben anbietet.
- Bezahldienste: PayPal, Klarna und ähnliche Dienste ziehen per Lastschrift ein, brauchen aber ein neu bestätigtes Konto in ihrem System.
- Dispo und Wertpapiere: Ein Dispositionskredit wird nicht übertragen, Wertpapierdepots sind ein eigener Vorgang (siehe unseren Ratgeber zum Depotwechsel).
Die richtige Reihenfolge
Der häufigste Fehler ist, das alte Konto zu früh zu schließen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:
- Neues Konto eröffnen und Identität bestätigen (Video-Ident oder Post-Ident). Erst wenn Zugangsdaten und Karte da sind, geht es weiter.
- Gehalts- oder Rentenzahlung umstellen. Das ist die wichtigste Buchung, weil viele kostenlose Konten einen Mindestgeldeingang voraussetzen und der Dispo davon abhängt.
- Kontowechselservice starten und alle vorgeschlagenen Daueraufträge und Lastschriftpartner bestätigen.
- Karten- und Online-Hinterlegungen manuell aktualisieren, dafür die Umsätze der letzten zwölf Monate auf dem alten Konto durchgehen.
- Puffer auf dem alten Konto lassen, mindestens den Betrag einer typischen Monatsmiete plus Versicherungen.
- Drei Monate warten. Gehen keine Buchungen mehr auf dem alten Konto ein, kündigen Sie schriftlich und lassen das Restguthaben überweisen.
Wann sich ein Wechsel lohnt
Rechnen Sie nicht nur mit der Kontoführungsgebühr. Entscheidend sind die Jahreskosten für Ihr Nutzungsverhalten:
| Kostenpunkt | Typische Filialbank | Typische Direktbank |
|---|---|---|
| Kontoführung | 4 bis 12 € im Monat | 0 €, teils ab Mindestgeldeingang |
| Girocard oder Debitkarte | 0 bis 12 € im Jahr | meist 0 € |
| Kreditkarte | 20 bis 60 € im Jahr | 0 bis 30 € im Jahr |
| Bargeld im Ausland (Eurozone) | oft 1 bis 2 % oder Pauschale | meist kostenlos |
| Überweisung auf Papier | 1 bis 3 € je Auftrag | nicht vorgesehen |
| Dispozins | 9 bis 13 % p. a. | 6,5 bis 11 % p. a. |
Wer 8 € im Monat für ein Konto mit Girocard und Kreditkarte zahlt, gibt im Jahr knapp 100 € nur für die Kontoführung aus. Über zehn Jahre sind das rund 1.000 €. Dem steht ein einmaliger Aufwand von ein bis zwei Stunden gegenüber. Umgekehrt gilt: Wer regelmäßig Bargeld einzahlt, Schalterservice nutzt oder eine persönliche Beratung schätzt, zahlt bei der Filialbank für Leistungen, die eine Direktbank nicht erbringt. Dann ist der Preis gerechtfertigt.
Checkliste vor der Kündigung des alten Kontos
- Gehalt, Rente oder Kindergeld kommen seit mindestens einem Monat auf dem neuen Konto an.
- Alle Daueraufträge sind bei der neuen Bank eingerichtet und beim alten Konto gelöscht.
- Alle Lastschriftpartner haben die neue IBAN bestätigt (Mail oder Schreiben aufheben).
- Karten in Online-Shops, Apps und Bezahldiensten sind aktualisiert.
- Das alte Konto hat kein Minus mehr, der Dispo ist ausgeglichen.
- Kontoauszüge der letzten Jahre sind heruntergeladen, falls Sie sie für die Steuer brauchen.
- Die Kündigung geht schriftlich mit Angabe der neuen IBAN für das Restguthaben raus.
Fazit
Der Kontowechsel ist heute kein Projekt mehr, sondern ein Vorgang von ein bis zwei Stunden, verteilt auf einige Wochen. Die Banken erledigen den Austausch der Daueraufträge und Lastschriften nach festen Fristen und haften bei Fehlern. Ihr Beitrag beschränkt sich auf Kartenhinterlegungen, seltene Buchungen und Geduld beim alten Konto. Welche Bank sich für Ihr Nutzungsprofil rechnet, zeigt unser Girokonto-Vergleich mit tagesaktuellen Jahreskosten.