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Girokonto wechseln: Kontowechselhilfe, Fristen und Checkliste.

Seit 2016 sind Banken gesetzlich verpflichtet, beim Kontowechsel zu helfen. Trotzdem bleibt ein Teil der Arbeit bei Ihnen. Dieser Ratgeber zeigt, was automatisch läuft, was nicht, und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen.

Von der Redaktion konto.cc · Lesedauer 8 Min. · Veröffentlicht 12. Oktober 2026

Viele Menschen bleiben jahrelang bei einem Girokonto, das Monat für Monat Gebühren kostet, obwohl Direktbanken vergleichbare Leistungen kostenlos anbieten. Der häufigste Grund ist nicht die Bank, sondern die Sorge vor dem Aufwand: Wer informiert den Arbeitgeber, was passiert mit den Daueraufträgen, platzt eine Lastschrift? Seit dem Zahlungskontengesetz von 2016 ist genau dieser Teil geregelt. Die Banken müssen beim Wechsel zusammenarbeiten, die wichtigsten Schritte laufen nach festen Fristen.

Was die gesetzliche Kontowechselhilfe leistet

Die Kontowechselhilfe nach den §§ 20 bis 26 des Zahlungskontengesetzes gilt für alle Zahlungskonten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland. Sie erteilen der neuen Bank eine Ermächtigung, meist über ein Online-Formular im Kontoeröffnungsprozess. Damit setzen Sie einen festen Ablauf in Gang:

  1. Tag 0: Die neue Bank fordert innerhalb von zwei Geschäftstagen bei der alten Bank die Daten an.
  2. Bis Tag 5: Die alte Bank übermittelt eine Liste aller bestehenden Daueraufträge, Lastschriftmandate und der Zahlungseingänge und -ausgänge der letzten 13 Monate. Auf Wunsch stellt sie Daueraufträge ein und sperrt Lastschriften zum gewünschten Termin.
  3. Bis Tag 10: Die neue Bank richtet die Daueraufträge ein und informiert die Zahlungspartner (Arbeitgeber, Versicherungen, Vermieter, Energieversorger) über die neue Kontoverbindung, sofern Sie das wünschen.
  4. Zum Stichtag: Ein verbleibendes Guthaben wird auf das neue Konto überwiesen, das alte Konto wird geschlossen, falls Sie das beauftragt haben.

Verletzen die Banken diese Pflichten und entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, etwa eine Mahngebühr wegen einer geplatzten Lastschrift, haften beide Banken gemeinsam. Das ist der eigentliche Wert des Verfahrens: Sie tragen das Risiko eines Fehlers nicht allein.

Gut zu wissen: Die meisten Direktbanken bieten zusätzlich einen digitalen Kontowechselservice an, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Er liest Ihre Umsätze aus und schlägt automatisch vor, welche Partner informiert werden sollen. Sie bestätigen jeden Posten einzeln. Das dauert meist zehn bis fünfzehn Minuten.

Was Sie trotzdem selbst erledigen müssen

Die Kontowechselhilfe erfasst nur, was in den letzten 13 Monaten über das alte Konto gelaufen ist. Alles, was seltener abgebucht wird oder gar nicht über Lastschrift läuft, bleibt an Ihnen hängen:

  • Kartenzahlungen und Online-Dienste: Bei Händlern, Streaming-Diensten oder App-Stores ist oft eine Debit- oder Kreditkarte hinterlegt, keine Lastschrift. Diese Daten tauschen Sie direkt im jeweiligen Kundenkonto aus.
  • Seltene Buchungen: Kfz-Steuer, Jahresbeiträge von Vereinen, Nebenkostenabrechnungen oder Rundfunkbeitrag im Jahresrhythmus können außerhalb des 13-Monats-Fensters liegen.
  • Behörden und Ämter: Finanzamt (Erstattungen), Familienkasse (Kindergeld), Rentenversicherung und Krankenkasse informieren Sie am besten selbst, auch wenn die Bank ein Schreiben anbietet.
  • Bezahldienste: PayPal, Klarna und ähnliche Dienste ziehen per Lastschrift ein, brauchen aber ein neu bestätigtes Konto in ihrem System.
  • Dispo und Wertpapiere: Ein Dispositionskredit wird nicht übertragen, Wertpapierdepots sind ein eigener Vorgang (siehe unseren Ratgeber zum Depotwechsel).

Die richtige Reihenfolge

Der häufigste Fehler ist, das alte Konto zu früh zu schließen. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Neues Konto eröffnen und Identität bestätigen (Video-Ident oder Post-Ident). Erst wenn Zugangsdaten und Karte da sind, geht es weiter.
  2. Gehalts- oder Rentenzahlung umstellen. Das ist die wichtigste Buchung, weil viele kostenlose Konten einen Mindestgeldeingang voraussetzen und der Dispo davon abhängt.
  3. Kontowechselservice starten und alle vorgeschlagenen Daueraufträge und Lastschriftpartner bestätigen.
  4. Karten- und Online-Hinterlegungen manuell aktualisieren, dafür die Umsätze der letzten zwölf Monate auf dem alten Konto durchgehen.
  5. Puffer auf dem alten Konto lassen, mindestens den Betrag einer typischen Monatsmiete plus Versicherungen.
  6. Drei Monate warten. Gehen keine Buchungen mehr auf dem alten Konto ein, kündigen Sie schriftlich und lassen das Restguthaben überweisen.

Wann sich ein Wechsel lohnt

Rechnen Sie nicht nur mit der Kontoführungsgebühr. Entscheidend sind die Jahreskosten für Ihr Nutzungsverhalten:

KostenpunktTypische FilialbankTypische Direktbank
Kontoführung4 bis 12 € im Monat0 €, teils ab Mindestgeldeingang
Girocard oder Debitkarte0 bis 12 € im Jahrmeist 0 €
Kreditkarte20 bis 60 € im Jahr0 bis 30 € im Jahr
Bargeld im Ausland (Eurozone)oft 1 bis 2 % oder Pauschalemeist kostenlos
Überweisung auf Papier1 bis 3 € je Auftragnicht vorgesehen
Dispozins9 bis 13 % p. a.6,5 bis 11 % p. a.

Wer 8 € im Monat für ein Konto mit Girocard und Kreditkarte zahlt, gibt im Jahr knapp 100 € nur für die Kontoführung aus. Über zehn Jahre sind das rund 1.000 €. Dem steht ein einmaliger Aufwand von ein bis zwei Stunden gegenüber. Umgekehrt gilt: Wer regelmäßig Bargeld einzahlt, Schalterservice nutzt oder eine persönliche Beratung schätzt, zahlt bei der Filialbank für Leistungen, die eine Direktbank nicht erbringt. Dann ist der Preis gerechtfertigt.

Checkliste vor der Kündigung des alten Kontos

  • Gehalt, Rente oder Kindergeld kommen seit mindestens einem Monat auf dem neuen Konto an.
  • Alle Daueraufträge sind bei der neuen Bank eingerichtet und beim alten Konto gelöscht.
  • Alle Lastschriftpartner haben die neue IBAN bestätigt (Mail oder Schreiben aufheben).
  • Karten in Online-Shops, Apps und Bezahldiensten sind aktualisiert.
  • Das alte Konto hat kein Minus mehr, der Dispo ist ausgeglichen.
  • Kontoauszüge der letzten Jahre sind heruntergeladen, falls Sie sie für die Steuer brauchen.
  • Die Kündigung geht schriftlich mit Angabe der neuen IBAN für das Restguthaben raus.

Fazit

Der Kontowechsel ist heute kein Projekt mehr, sondern ein Vorgang von ein bis zwei Stunden, verteilt auf einige Wochen. Die Banken erledigen den Austausch der Daueraufträge und Lastschriften nach festen Fristen und haften bei Fehlern. Ihr Beitrag beschränkt sich auf Kartenhinterlegungen, seltene Buchungen und Geduld beim alten Konto. Welche Bank sich für Ihr Nutzungsprofil rechnet, zeigt unser Girokonto-Vergleich mit tagesaktuellen Jahreskosten.

Häufige Fragen zum Thema

Wie lange dauert ein Kontowechsel mit der gesetzlichen Kontowechselhilfe? +

Die alte Bank muss innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Ermächtigung alle Informationen zu Daueraufträgen, Lastschriften und Zahlungseingängen an die neue Bank übermitteln. Die neue Bank hat dann wiederum fünf Geschäftstage, um Daueraufträge einzurichten und Zahlungspartner zu informieren. Rechnet man die Weiterleitung hinzu, ist der Wechsel in der Regel nach rund zwölf Geschäftstagen abgeschlossen.

Kostet die Kontowechselhilfe etwas? +

Die Übermittlung der Informationen zwischen den Banken ist kostenlos. Für die Schließung des alten Kontos darf die Bank ebenfalls kein Entgelt verlangen, wenn es länger als sechs Monate bestand. Anders kann es bei Sonderleistungen aussehen, etwa bei Kontoauszügen auf Papier für mehrere Jahre.

Soll ich das alte Konto sofort kündigen? +

Nein. Lassen Sie das alte Konto mindestens zwei bis drei Monate parallel laufen und halten Sie einen Puffer darauf. So fangen Sie Lastschriften ab, die noch auf die alte Verbindung laufen, etwa Jahresbeiträge oder selten abgebuchte Abos. Erst wenn drei Monate lang nichts mehr eingeht, kündigen Sie.

Was passiert mit meinem Dispo beim Kontowechsel? +

Der Dispositionskredit hängt am alten Konto und wird nicht übertragen. Ein Minus müssen Sie vor der Schließung ausgleichen. Bei der neuen Bank beantragen Sie einen Dispo neu, in der Regel nach dem ersten regelmäßigen Gehaltseingang.

Kann ich wechseln, wenn ich einen negativen Schufa-Eintrag habe? +

Ein Girokonto auf Guthabenbasis können Sie auch mit negativer Schufa eröffnen. Seit 2016 hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher in der EU einen Anspruch auf ein Basiskonto. Dispo und Kreditkarte mit Rahmen sind dann allerdings meist nicht möglich.

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