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Einlagensicherung erklärt: Wie sicher ist Ihr Geld bei der Bank?

Geht eine Bank pleite, springt die Einlagensicherung ein. Welche Beträge sie abdeckt, wer dahintersteht und welche Unterschiede es zwischen deutschen und ausländischen Instituten gibt.

Von der Redaktion konto.cc · Lesedauer 8 Min. · Veröffentlicht 12. Oktober 2026

Bankpleiten sind selten, aber sie kommen vor. Damit Sparerinnen und Sparer in einem solchen Fall nicht ihr Guthaben verlieren, gibt es in der gesamten Europäischen Union gesetzliche Einlagensicherungssysteme. Sie garantieren pro Person und Bank einen Mindestbetrag. Darüber hinaus existieren in Deutschland freiwillige Systeme, die deutlich weiter gehen. Wer die Unterschiede kennt, kann auch größere Summen sicher verteilen.

Die gesetzliche Einlagensicherung: 100.000 € pro Kunde und Bank

Grundlage ist die EU-Einlagensicherungsrichtlinie, in Deutschland umgesetzt im Einlagensicherungsgesetz. Jede Bank mit Lizenz in einem EU-Staat muss Mitglied eines anerkannten Sicherungssystems sein. Geschützt sind Guthaben auf Girokonten, Tagesgeld, Festgeld und Sparkonten bis zu 100.000 € je Einleger und je Bank, einschließlich aufgelaufener Zinsen.

Für bestimmte Lebensereignisse gilt vorübergehend ein höherer Schutz von bis zu 500.000 €, und zwar für sechs Monate nach Gutschrift. Dazu zählen zum Beispiel der Erlös aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie, Abfindungen, Versicherungsleistungen oder Erbschaften. Wer eine solche Summe erhält, sollte sie dennoch zügig auf mehrere Banken verteilen.

In Deutschland ist für private Banken die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig. Stellt die BaFin den Entschädigungsfall fest, muss die Auszahlung innerhalb von sieben Arbeitstagen erfolgen. Einen Antrag müssen Betroffene in der Regel nicht stellen.

Freiwillige Sicherung: Der Einlagensicherungsfonds der Privatbanken

Viele deutsche Privatbanken sind zusätzlich Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Er greift oberhalb der gesetzlichen 100.000 € und sichert pro Kunde Beträge in Millionenhöhe ab. Die Schutzgrenzen werden seit 2023 schrittweise gesenkt: Für Privatpersonen galten zunächst 5 Mio. €, ab 2025 sind es 3 Mio. € und ab 2030 1 Mio. € je Kunde. Für die allermeisten Sparer bleibt das weit mehr als nötig.

Wichtig: Der Fonds ist eine freiwillige Einrichtung ohne Rechtsanspruch. In der Praxis hat er bisher in jedem Fall geleistet, rechtlich einklagbar ist nur die gesetzliche Sicherung. Ob eine Bank Mitglied ist, zeigt die Mitgliederliste des Bankenverbands und das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.

Institutssicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken

Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gehen einen anderen Weg. Ihre Verbünde betreiben eine Institutssicherung: Gerät ein Mitgliedsinstitut in Schieflage, stützen die anderen es, bevor es überhaupt zur Insolvenz kommt. Seit der Reform 2015 sind diese Systeme zugleich als gesetzliche Einlagensicherung anerkannt, sodass im Ernstfall ebenfalls mindestens 100.000 € pro Kunde garantiert sind. Eine Pleite mit Kundenverlusten hat es in beiden Verbünden bisher nicht gegeben.

Ausländische Banken: Herkunftslandprinzip

Tagesgeld- und Festgeldangebote aus Frankreich, Italien, Schweden oder den baltischen Staaten sind in Deutschland beliebt, weil sie oft höhere Zinsen bieten. Für sie gilt das Herkunftslandprinzip: Zuständig ist die Einlagensicherung des Landes, in dem die Bank ihre Lizenz hat. Die Grenze von 100.000 € ist EU-weit einheitlich, die Abwicklung läuft aber über das jeweilige nationale System, teilweise in Landeswährung.

BankstandortGesetzlicher SchutzZusätzliche SicherungAbwicklung
Deutsche Privatbank100.000 € (EdB)Einlagensicherungsfonds BdB, MillionenbeträgeBaFin, EdB, 7 Arbeitstage
Sparkasse, Volksbank100.000 € (Institutssicherung)Verbundhaftung vor der InsolvenzVerbund, 7 Arbeitstage
EU-Bank, Sitz im Ausland100.000 € oder Gegenwertje nach Land, oft keinenationales System, EdB als Kontaktstelle
Zweigniederlassung einer EU-Bank in Deutschland100.000 € nach Herkunftslandje nach MutterbankSystem des Herkunftslands
Bank außerhalb der EUnach Landesrechtnach Landesrechtnach Landesrecht

Ein weiterer Punkt ist die Finanzkraft des Sicherungssystems. Die EU verlangt, dass jedes System bis 2024 einen Fonds von mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen aufgebaut hat. Reicht das nicht, muss der Staat einspringen. Bei Ländern mit schwächerer Bonität ist das ein Restrisiko, das sich im höheren Zins widerspiegelt. Wer darauf verzichten will, bleibt bei Banken aus Ländern mit hoher Bonität oder bei deutschen Instituten.

Was nicht unter die Einlagensicherung fällt

  • Wertpapiere im Depot: Aktien, ETFs, Fonds und Anleihen sind Sondervermögen und gehören Ihnen. Bei einer Bankpleite werden sie übertragen, nicht entschädigt. Nur das Verrechnungskonto zählt als Einlage.
  • Inhaberschuldverschreibungen der Bank: Zertifikate oder Anleihen, die die Bank selbst ausgibt, sind Kredite an die Bank und bei einer Pleite verloren oder stark gefährdet.
  • Bargeld in Schließfächern: Es gehört Ihnen, ist aber keine Einlage und nicht versichert.
  • Krypto-Guthaben: Guthaben bei Kryptobörsen oder Wallet-Anbietern unterliegen keiner Einlagensicherung, auch wenn der Anbieter in der EU reguliert ist.
  • E-Geld-Konten: Guthaben bei Zahlungsdienstleistern ohne Banklizenz werden zwar getrennt verwahrt, sind aber nicht durch die Einlagensicherung geschützt.

So verteilen Sie größere Beträge richtig

  1. Pro Bank unter 100.000 € bleiben, inklusive erwarteter Zinsen. Bei 100.000 € Anlage und 3 % Zins liegen Sie nach einem Jahr darüber.
  2. Marken prüfen: Mehrere Marken gehören oft zur selben Bank mit einer Lizenz. Dann zählen die Guthaben zusammen.
  3. Gemeinschaftskonten nutzen: Bei zwei Inhabern verdoppelt sich die Grenze auf 200.000 € pro Bank.
  4. Freiwillige Sicherung mitdenken: Für Beträge über 100.000 € bei einer Bank bieten Institute mit Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds eine zweite Ebene.
  5. Herkunftsland bewusst wählen: Höhere Zinsen aus Ländern mit schwächerer Bonität sind legitim, aber nur für Beträge, deren verzögerte Auszahlung Sie verkraften könnten.

Fazit

Bis 100.000 € pro Kunde und Bank ist Ihr Guthaben in der gesamten EU gesetzlich geschützt. In Deutschland kommen freiwillige Systeme hinzu, die weit höhere Summen absichern. Wer größere Beträge auf mehrere Banken verteilt, Marken derselben Bank zusammenzählt und bei ausländischen Anbietern das Herkunftsland im Blick behält, geht mit Tagesgeld und Festgeld praktisch kein Ausfallrisiko ein. Welche Sicherung bei den einzelnen Anbietern gilt, steht in jedem Profil unseres Tagesgeld-Vergleichs und Festgeld-Vergleichs.

Häufige Fragen zum Thema

Gilt die Einlagensicherung pro Konto oder pro Person? +

Pro Person und pro Bank. Haben Sie bei derselben Bank ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto und ein Festgeld, werden alle Guthaben zusammengerechnet und bis 100.000 € ersetzt. Bei einem Gemeinschaftskonto zählt der Schutz für jeden Kontoinhaber getrennt, zwei Personen sind also bis 200.000 € abgesichert.

Wie schnell wird im Entschädigungsfall ausgezahlt? +

Die gesetzliche Entschädigung muss innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin verfügbar sein. Sie müssen dafür in der Regel keinen Antrag stellen, die Entschädigungseinrichtung meldet sich bei Ihnen.

Sind Wertpapiere im Depot von der Einlagensicherung betroffen? +

Nein. Aktien, ETFs und Fonds im Depot sind Ihr Eigentum und gehören nicht zur Insolvenzmasse der Bank. Sie werden bei einer Pleite auf ein anderes Depot übertragen. Nur das Verrechnungskonto mit Guthaben fällt unter die Einlagensicherung.

Was ist mit Banken aus Ländern außerhalb der EU? +

Dort gilt das Sicherungssystem des jeweiligen Landes, das von den EU-Regeln abweichen kann. Großbritannien, die Schweiz und Norwegen haben eigene Systeme mit eigenen Grenzen und Fristen. Prüfen Sie vor einer Anlage, welches System zuständig ist und in welcher Währung entschädigt wird.

Zählt eine Niederlassung einer ausländischen Bank zur deutschen Sicherung? +

Nicht automatisch. Eine Zweigniederlassung einer EU-Bank unterliegt dem Sicherungssystem ihres Herkunftslandes. Nur eine eigenständige deutsche Tochtergesellschaft mit deutscher Banklizenz ist Mitglied der deutschen Entschädigungseinrichtung. Die Information steht im Preis- und Leistungsverzeichnis und auf der Website der BaFin.

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